AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für dgit.services
1. Gegenstand des Vertrages
Der Vertrag regelt die von dgit.services erbrachten Leistungen, die Folgendes umfassen können:
- IT-Dienstleistungen (z.B. Wartung, Support, Beratung),
- Software-Lizenzen,
- Lieferung von Hardware (falls vereinbart).
Die Leistungen werden als Werkleistung erbracht, d.h., dgit.services trägt die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen.
2. Art und Umfang der Leistung
Die Art und der Umfang der Leistungen werden im Vertrag oder in einer separaten Leistungsbeschreibung festgelegt. Änderungen an den Leistungen können nachträglich vereinbart werden, sofern sie für beide Parteien zumutbar sind.
3. Einsatz von Subunternehmern
-
Grundsatz:
dgit.services ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Aufgaben, die außerhalb des Kernbereichs von dgit.services liegen. -
Zustimmung des Kunden:
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn:- die Subunternehmer im Rahmen des Angebots oder Vertrags namentlich genannt werden, oder
-
die Subunternehmer auf der Webseite von dgit.services unter
https://dgit.services/about-us
aufgeführt sind.
Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er die Webseite regelmäßig auf aktuelle Informationen überprüfen sollte.
-
Vertraulichkeit und Qualitätssicherung:
- Subunternehmer sind verpflichtet, vertrauliche Informationen des Kunden streng vertraulich zu behandeln.
- dgit.services stellt sicher, dass Subunternehmer mindestens denselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen wie dgit.services selbst.
- Die Kosten für die Einarbeitung oder den Wechsel von Subunternehmern trägt dgit.services , sofern nichts anderes vereinbart ist.
-
Haftung:
Für das Verhalten von Subunternehmern haftet dgit.services gegenüber dem Kunden, als hätte sie die Leistungen selbst erbracht. Dies gilt nicht, wenn der Kunde direkt mit dem Subunternehmer kommuniziert oder Anweisungen erteilt, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.
4. Vergütung
Die Vergütung wird im Vertrag festgelegt. Abschlagszahlungen oder Stundensätze können vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Verzug
Bei Verspätungen haftet dgit.services nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht.
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
- Der Kunde hat bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung), Preisminderung oder Rücktritt.
- Mängel müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme gemeldet werden.
- Bei Software-Lizenzen oder IT-Dienstleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
7. Haftungsbeschränkung
dgit.services haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
- dgit.services verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes und zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.
- Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
9. Nutzungsrechte
Für Software-Lizenzen räumt dgit.services dem Kunden folgende Nutzungsrechte ein:
- Nicht-ausschließliche Nutzung,
- Unbeschränkte geografische Nutzung,
- Gewerbliche Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine Übertragung der Rechte an Dritten ist nur mit Zustimmung von dgit.services möglich.
10. Automatisierte Verfahren
dgit.services darf automatisierte Verfahren (z.B. Monitoring-Software) verwenden, wenn dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wurde. Es wird sichergestellt, dass keine Daten an Dritte übermittelt werden.
11. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz von dgit.services , sofern der Kunde Kaufmann ist.
1. Gegenstand des Vertrages
Der Vertrag regelt die von dgit.services erbrachten IT-Dienstleistungen für den Kunden. Die Leistungen können Folgendes umfassen:
- Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit (Störungsbeseitigung),
- Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit (vorbeugende Maßnahmen),
- Bereitstellung von Software-Updates,
- Anpassungen oder Erweiterungen des IT-Systems,
- weitere individuelle Serviceleistungen.
Die Leistungen werden als Werkleistung erbracht, d.h., dgit.services trägt die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen.
2. Nutzungsrechte
dgit.services räumt dem Kunden Nutzungsrechte an erstellter Software oder Anpassungen ein. Diese Rechte umfassen:
- Nicht-ausschließliche Nutzung,
- Unbeschränkte geografische Nutzung,
- Gewerbliche Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für individuelle Softwareanpassungen oder Standardsoftware, die nicht in den Standard integriert wird, gelten diese Rechte ebenfalls. Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist nur mit Zustimmung von dgit.services möglich.
3. Störungsklassifizierung und Reaktionszeiten
Es werden folgende Störungsklassen unterschieden:
- Kritische Störung: Das IT-System ist nicht nutzbar oder stark beeinträchtigt.
- Mittlere Störung: Das IT-System ist eingeschränkt nutzbar.
- Leichte Störung: Das IT-System ist nutzbar, aber mit unwesentlichen Einschränkungen.
Reaktionszeiten und Lösungsfristen werden je nach Störungsklasse individuell vereinbart.
4. Automatisierte Verfahren
dgit.services darf automatisierte Verfahren (z.B. Monitoring-Software) verwenden, wenn dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wurde. Es wird sichergestellt, dass keine Daten an Dritte übermittelt werden.
5. Haftung und Gewährleistung
dgit.services haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht.
Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme der Leistung geltend gemacht werden.
6. Vorhalten von Ersatzteilen
Für Hardware-basierte Dienstleistungen hält dgit.services Ersatzteile vor, um die schnelle Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sicherzustellen. Bei rein softwarebasierten Dienstleistungen entfällt diese Verpflichtung.
7. Schulungen
dgit.services bietet Schulungen für die Nutzung des IT-Systems an. Der Umfang und die Kosten der Schulungen werden individuell vereinbart.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz von dgit.services, sofern der Kunde Kaufmann ist.
1. Gegenstand des Vertrages
Der Vertrag regelt die von dgit.services erbrachten Leistungen, die Folgendes umfassen können:
- IT-Dienstleistungen (z.B. Wartung, Support, Beratung),
- Software-Lizenzen,
- Lieferung von Hardware (falls vereinbart).
Die Leistungen werden als Werkleistung erbracht, d.h., dgit.services trägt die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen.
2. Art und Umfang der Leistung
Die Art und der Umfang der Leistungen werden im Vertrag oder in einer separaten Leistungsbeschreibung festgelegt. Änderungen an den Leistungen können nachträglich vereinbart werden, sofern sie für beide Parteien zumutbar sind.
3. Einsatz von Subunternehmern
-
Grundsatz:
dgit.services ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Aufgaben, die außerhalb des Kernbereichs von dgit.services liegen. -
Zustimmung des Kunden:
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn:- die Subunternehmer im Rahmen des Angebots oder Vertrags namentlich genannt werden, oder
-
die Subunternehmer auf der Webseite von dgit.services unter
https://dgit.services/about-us
aufgeführt sind.
Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er die Webseite regelmäßig auf aktuelle Informationen überprüfen sollte.
-
Vertraulichkeit und Qualitätssicherung:
- Subunternehmer sind verpflichtet, vertrauliche Informationen des Kunden streng vertraulich zu behandeln.
- dgit.services stellt sicher, dass Subunternehmer mindestens denselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen wie dgit.services selbst.
- Die Kosten für die Einarbeitung oder den Wechsel von Subunternehmern trägt dgit.services , sofern nichts anderes vereinbart ist.
-
Haftung:
Für das Verhalten von Subunternehmern haftet dgit.services gegenüber dem Kunden, als hätte sie die Leistungen selbst erbracht. Dies gilt nicht, wenn der Kunde direkt mit dem Subunternehmer kommuniziert oder Anweisungen erteilt, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.
4. Vergütung
Die Vergütung wird im Vertrag festgelegt. Abschlagszahlungen oder Stundensätze können vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Verzug
Bei Verspätungen haftet dgit.services nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht.
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
- Der Kunde hat bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung), Preisminderung oder Rücktritt.
- Mängel müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme gemeldet werden.
- Bei Software-Lizenzen oder IT-Dienstleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
7. Haftungsbeschränkung
dgit.services haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
- dgit.services verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes und zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.
- Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
9. Nutzungsrechte
Für Software-Lizenzen räumt dgit.services dem Kunden folgende Nutzungsrechte ein:
- Nicht-ausschließliche Nutzung,
- Unbeschränkte geografische Nutzung,
- Gewerbliche Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine Übertragung der Rechte an Dritten ist nur mit Zustimmung von dgit.services möglich.
10. Automatisierte Verfahren
dgit.services darf automatisierte Verfahren (z.B. Monitoring-Software) verwenden, wenn dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wurde. Es wird sichergestellt, dass keine Daten an Dritte übermittelt werden.
11. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz von dgit.services , sofern der Kunde Kaufmann ist.
1. Gegenstand des Vertrages
Der Vertrag regelt die von dgit.services erbrachten Leistungen, die Folgendes umfassen können:
- IT-Dienstleistungen (z.B. Wartung, Support, Beratung),
- Software-Lizenzen,
- Lieferung von Hardware (falls vereinbart).
Die Leistungen werden als Werkleistung erbracht, d.h., dgit.services trägt die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen.
2. Art und Umfang der Leistung
Die Art und der Umfang der Leistungen werden im Vertrag oder in einer separaten Leistungsbeschreibung festgelegt. Änderungen an den Leistungen können nachträglich vereinbart werden, sofern sie für beide Parteien zumutbar sind.
3. Einsatz von Subunternehmern
-
Grundsatz:
dgit.services ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Aufgaben, die außerhalb des Kernbereichs von dgit.services liegen. -
Zustimmung des Kunden:
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn:- die Subunternehmer im Rahmen des Angebots oder Vertrags namentlich genannt werden, oder
-
die Subunternehmer auf der Webseite von dgit.services unter
https://dgit.services/about-us
aufgeführt sind.
Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er die Webseite regelmäßig auf aktuelle Informationen überprüfen sollte.
-
Vertraulichkeit und Qualitätssicherung:
- Subunternehmer sind verpflichtet, vertrauliche Informationen des Kunden streng vertraulich zu behandeln.
- dgit.services stellt sicher, dass Subunternehmer mindestens denselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen wie dgit.services selbst.
- Die Kosten für die Einarbeitung oder den Wechsel von Subunternehmern trägt dgit.services , sofern nichts anderes vereinbart ist.
-
Haftung:
Für das Verhalten von Subunternehmern haftet dgit.services gegenüber dem Kunden, als hätte sie die Leistungen selbst erbracht. Dies gilt nicht, wenn der Kunde direkt mit dem Subunternehmer kommuniziert oder Anweisungen erteilt, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.
4. Vergütung
Die Vergütung wird im Vertrag festgelegt. Abschlagszahlungen oder Stundensätze können vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Alle Preise verstehen sich netto und, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Verzug
Bei Verspätungen haftet dgit.services nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht.
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
- Der Kunde hat bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung), Preisminderung oder Rücktritt.
- Mängel müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme gemeldet werden.
- Bei Software-Lizenzen oder IT-Dienstleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
- Meldet der Kunde vor Ablauf der Verjährungsfrist Mängel und verhandeln die Parteien im Sinne des § 203 BGB, ist die Verjährung gehemmt, bis dgit.services oder der Kunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7. Haftungsbeschränkung
dgit.services haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
- dgit.services verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes und zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.
- Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
- Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch dgit.services erhoben, verarbeitet oder genutzt, werden die Parteien eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
9. Nutzungsrechte
Für Software-Lizenzen räumt dgit.services dem Kunden folgende Nutzungsrechte ein:
- Nicht-ausschließliche Nutzung,
- Unbeschränkte geografische Nutzung,
- Gewerbliche Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine Übertragung der Rechte an Dritten ist nur mit Zustimmung von dgit.services möglich.
10. Automatisierte Verfahren
dgit.services darf automatisierte Verfahren (z.B. Monitoring-Software) verwenden, wenn dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wurde. Es wird sichergestellt, dass keine Daten an Dritte übermittelt werden.
11. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz von dgit.services , sofern der Kunde Kaufmann ist.
Anmerkung: Die AGB basieren auf den EVB-IT des Bayerischen Landesinnenministeriums von 2018. Mit freundlichem Dank übernommen.